Alltagstauglichkeitsprüfung – Vorbereitungskurs

Kursinhalt

Dieser Kurs hat die Vorbereitung für die Alltagstauglichkeitsprüfung (kurz: ATP) zum Inhalt. Ziel der ATP ist der Nachweis des verantwortungsbewussten Umgangs des Hundehalters mit seinem Hund und der Fähigkeit, diesen in alltäglichen Situationen konfliktfrei zu führen.

Das „Mensch-Hund-Gespann“ muss verschiedenste Alltagssituationen gemeinsam bewältigen. Dabei muss der Hundemensch entscheiden, wie eine jeweilige Situation einzuschätzen ist, um sie reibungslos mit dem Vierbeiner zu meistern.

Verpflichtende Prüfungsteile und somit auch fixer Kursinhalt sind:

a) Überprüfung der Unbefangenheit (des Hundes): Während der Identitätskontrolle, sprich dem Auslesen der Chipnummer des Hundes, durch den Prüfungsleiter oder Leistungsrichter wird das Sozialverhalten des Vierbeiners gegenüber Menschen überprüft.

b) Verantwortungsbewusster Umgang des Hundehalters mit dem Hund: In diesem Teil der Prüfung werden einfache Pflegehandlungen, wie z.B. das Kontrollieren der Ohren, der Zähne und der Pfoten, des Hundehalters am eigenen Hund durchgeführt. Auch hier wird beobachtet, wie der Hund in solch einer Situation reagiert.

c) öffentlicher Verkehrsraum und Umweltüberprüfung:  Dabei wird das Verhalten des Hundes bei Begegnungen mit Personengruppen, anderen Hunden, Radfahrern/ Scooter-Fahrern, Joggern/ Inline-Skatern, Personen mit einer Gehhilfe, sowie mit vorbeifahrenden Autos und einer Person mit Kinderwagen beurteilt.

 

Am Ende des Kurses findet eine offizielle Prüfung mit einem staatlich anerkannten Leistungsrichter statt.

Termine

Der Kurs startet Anfang Februar 2025 und findet voraussichtlich jeweils Samstag-Vormittag statt. Die Prüfung wird voraussichtlich in KW 14 oder 15 stattfinden. Weitere Informationen werden möglichst zeitnahe kommuniziert.

 

Rahmenbedingungen

  • Das Mindestalter für die ATP ist das vollendete 12. Lebensmonat des Hundes.
  • Der Hund sollte bereits Grundkommandos wie „Sitz“ und „Platz“ beherrschen.
  • Hunde, die aggressiv gegenüber Menschen reagieren (z.B. durch Knurren, Zähnefletschen oder Schnappen), werden von der Prüfung ausgeschlossen.

Grundlage des Kurses

Per 01. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltergesetz 2024 in Kraft. Dieses sieht eine Prüfung für alle großen, speziellen und auffälligen Hunde vor und soll das jeweilige „Mensch-Hund-Gespann“ im Alltag inspizieren.

 

Um erstmal zu klären, welche Hunde von diesem Gesetz betroffen sind, gibt’s hier einen kleinen Leitfaden:

 

Was versteht der Gesetzgeber unter „großem“ Hund?

Große Hunde werden durch die sogenannte „40/20-Regelung“ definiert. Groß ist ein Hund also dann, wenn er eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg aufweist. Alle großen Hunde, die ab dem 01. Dezember 2024 NEU in Oberösterreich gemeldet werden, müssen neben dem Sachkundenachweis innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel sind das sechs Monate) mindestens die Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.

Die Festlegung, ob der Hund als groß gilt, oder nicht, wird durch den Tierarzt festgestellt. ACHTUNG: Wird der Gemeinde keine Tierarztbestätigung vorgelegt, muss mit dem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolviert werden.

Wird ab dem 01.12.2024 in OÖ ein Hund neu angemeldet und ist zu diesem Zeitpunkt jünger als 12 Monate, muss die bestandene Alltagstauglichkeitsprüfung spätestens bis zum 18. Lebensmonat des Hundes der Gemeinde nachgewiesen werden.

Ist der Hund bei der Anmeldung bereits 12 Monate oder älter (dies gilt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) sein, muss die positive Prüfungsbestätigung innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.

Wird der Gemeinde der Nachweis über die positive Absolvierung der
Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht vorgelegt, ist bis zu deren Vorlage der
Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb zu führen.

Bei einer nicht fristgerecht bestandenen Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund seitens der Gemeinde automatisch als „auffällig“. In Folge gelten dann auch die jeweiligen Bestimmungen (siehe Abschnitt weiter unten). 

Ort

Hundeplatz bei der Glas Hayek Project GmbH, Stadlstraße 4, 4523 Sierning/ Neuzeug

Kosten

10 Einheiten, € 220,- pro „Mensch-Hund-Gespann“ (inkl. Prüfungsgebühr für den Leistungsrichter)

Hinweis: Ein Fixplatz wird dir nach Überweisung der gesamten Kursgebühr garantiert.

Anmeldung

Du kannst dich ab sofort für den Kurs über das Kontaktformular anmelden. Ein Fixplatz wird dir nach Überweisung der gesamten Kursgebühr garantiert.

Solltest du vorab Fragen haben, melde dich gerne telefonisch, per WhatsApp oder per Email.

Was wird benötigt?

 

 

  1. ein passendes Halsband
  2. eine kurze Führleine o. eine verstellbare 3-Punkt-Leine
  3. unterschiedliche Leckerlis
  4. eventuell einen Klicker
  5. bei Bedarf ein passender Maulkorb

Was sind „spezielle“ Hunde?

Als „spezielle“ Hunde bzw. „Listenhunde“ werden in Oberösterreich Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander, bezeichnet. Bestehen Zweifel, ob der Hund unter diese Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

Für sie gilt ebenso die Pflicht zur Ablegung der Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum (ab dem 12. Lebensmonat). Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes. Auch bereits angemeldete „spezielle“ Hunde müssen die ATP absolvieren, sofern der Hund per 01.12.24 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Was versteht man unter einem „auffälligen“ Hund?

Ein Hund gilt als auffällig, wenn er ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigt, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss. Die Gemeinde hat die Auffälligkeit mit Bescheid festzustellen. Der Hundehalter muss dann innerhalb einer bestimmten Frist eine Zusatzausbildung absolvieren, sowie eine verhaltensmedizinische Evaluierung durchführen lassen. Zudem gilt ab dem Zeitpunkt der Auffälligkeit – auch ohne Bescheid – gesetzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Ein Hund gilt als „auffällig“, wenn einer der Punkte unterhalb zutrifft:

  1. die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde.
  2. der Hund, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, ein aggressives Verhalten zeigt und damit eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt.
  3. der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier wiederholt oder schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
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